08.05.2024 21:26

HLP: Neues Konzept vorgestellt

Zu den Dauerbrennern im Beirat Zucht gehört das Thema Hengstleistungsprüfungen. In seiner Begrüßung hatte Theodor Leuchten bereits darauf hingewiesen, dass der positive Aufschwung von 2022 im vergangenen Jahr nicht erhalten werden konnte. Insgesamt wurden über 18 Prozent weniger Hengste geprüft als im Vorjahr. Dennoch sei das Zuschauerinteresse an den Hengstleistungsprüfungen weiterhin da, zwar nicht vor Ort in den Prüfungshallen aber bei ClipMyHorse. Über 26.500 Zuschauer haben im vergangenen Jahr die angebotenen Übertragungen der 14 durchgeführten Hengstleistungsprüfungsformate angesehen. Zu Spitzenzeiten gab es Zugriffe aus 49 Ländern auf die Übertragungen (live und im Archiv) mit über 65.000 Einzelzugriffen.

In Dresden stellten Katrin Tosberg und Peer Eitenmüller ein neues HLP-Konzept vor, das in den letzten Monaten von einer Arbeitsgruppe erarbeitet wurde, der außerdem Carina Krumbiegel, Stephan Haarhoff, Bernhard Thoben, Uli Hahne angehörten. Der Anspruch: Nach drei umfangreichen HLP-Reformen in den letzten 20 Jahren „ein langfristig tragfähiges System zu schaffen, das von seiner Flexibilität so gestaltet ist, dass Anpassungen möglich werden, ohne das Grundkonzept selbst in Frage zu stellen“, so Tosberg. Gelingen soll dies mit einem Punktesystem. Um endgültig ins Hengstbuch I eingetragen zu werden, benötigt ein Hengst mindestens 10 Punkte. Gesammelt werden können diese im Rahmen einer „klassischen“ Hengstleistungsprüfung, zum Beispiel in einer „kurzen“ Veranlagungsprüfung (4 Punkte) oder im 50-Tage-Test (10 Punkte) oder im Turniersport. Wofür genau es wie viele Punkte geben gibt, wird in einem eigenen Punktekatalog festgelegt. Als weitere Neuerungen sieht das Konzept darüber hinaus sogenannte „HLP-Turniere“ vor, die die bisherige Sportprüfung für Hengste ablösen sollen. Neu ist auch, dass Leistungsprüfungssysteme ausgewählter ausländischer Sportpferdezuchtverbände mit in das Punktesystem einbezogen werden.

Die angedachte HLP-Konzeption soll nun in einen ZVO-Entwurf überführt werden und in einem schriftlichen Umlaufverfahren vom Beirat Zucht der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände verabschiedet zu werden, um 2025 in Kraft treten zu können.