Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Sportvereine aufgepasst: Ein neues Förderprogramm des Bundes steht bereit, um Kommunen bei der Sanierung von maroden Sportstätten finanziell zu unterstützen.
Am Donnerstag, 16. Oktober, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgestellt. Für den Projektaufruf 2025/2026 sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro veranschlagt.   
Wenn Ihr Verein einen Investitionsbedarf für Ihre (vereinseigenen oder in kommunaler Hand befindlichen) Sportstätten sieht, müssen Sie unverzüglich auf Ihre kommunalen Mandatsträger (Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte) und Verwaltungen zugehen und diese von der Notwendigkeit an der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren überzeugen. Als Hilfestellung sind auf der DOSB-Website die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm zusammengestellt.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter (insbesondere Vereinseigentum) befindet.
Wie wird gefördert?
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent; der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent. Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen ist möglich. Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist dagegen ausgeschlossen.
Das heißt: Kommunen können Projekte ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 555.000 Euro einreichen. Befindet sich eine Kommune in einer Haushaltsnotlage, können Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 333.000 Euro eingereicht werden.
Wann wird gefördert?
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Das BBSR beabsichtigt eine digitale Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Termin ist noch nicht bekannt. Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet. Zudem gibt es ein FAQ zum Programm und zum Projektaufruf geben.
Link zur Seite des BBSR: Informationen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

