Auszeichnungen FN für Reitschulen

FN-geprüfte Reitschule *

Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C -Reiten- bestanden haben.
Im Betrieb/ Verein müssen mindestens vier Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein,
die für die Ausbildung und Prüfung zum Reiterpaß, Reiternadel und Hufeisen geeignet sind.
Ein fest umzäunter Reitplatz (800m2) oder eine Reithalle (20x40m) sind gefordert.
Der Verein/ Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen für den Reiterpaß, die Reiternadel und die Hufeisen.

FN-geprüfte Reitschule **

Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer B -Reiten- oder Bereiter FN/ Pferdewirt -Schwerpunkt Reiten- bestanden haben.
Im Betrieb/ Verein müssen mindestens vier Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein,
die für die Ausbildung und Prüfung zum DRA III geeignet sind.
Ein fest umzäunter Reitplatz (möglichst 1200m2) und eine Reithalle (20x40m) sind gefordert.
Der Verein/ Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen zum DRA IV und DRA III.

FN-geprüfte Reitschule ***

Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer A -Reiten- oder Bereiter FN/ Pferdewirt -Schwerpunkt Reiten- bestanden haben.
Im Betrieb/ Verein müssen mindestens vier Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein, die für die Ausbildung und Prüfung zum DRA II geeignet sind.
Ein fest umzäunter Reitplatz (möglichst 1200m2), eine Reithalle (20x40m) und ein angemessener Hindernispark sind gefordert.
Der Verein/ Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen zum DRA II.

FN-geprüfte Reitschule ****

Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister -Schwerpunkt Reiten- bestanden haben.
Im Betrieb/ Verein müssen mindestens vier Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein,
die für die Ausbildung und Prüfung zum DRA II geeignet sind Ein fest umzäunter Reitplatz
(möglichst 1200m2) ,eine Reithalle (20x40m) und ein angemessener Hindernispark sind gefordert.
Dder Verein/ Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen zum DRA II.

FN-geprüfte Fachschule Reitschule *****

Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister -Schwerpunkt Reiten- bestanden haben.
Werden mehr als acht Schüler gleichzeitig ausgebildet, muss eine weitere Lehrkraft gemäß APO auf dem Betrieb vorhanden sein.
Im Betrieb/ Verein müssen mindestens zehn Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein,
von denen mindestens vier für die Ausbildung und Prüfung zum DRA I geeignet sind.
Eine Reithalle (20x60m) und ein fest umzäunter Reitplatz (ca. 1200m2) möglichst mit festen
Hindernissen und Gelände für eine vielseitige Ausbildung sind Bedingung.
Ein angemessener Hindernispark wird gefordert. Der Verein/ Betrieb dient
als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen zum DRA I
und für die Durchführung von Lehrgängen für Ausbilder, Turnierfachleute und weitere Multiplikatoren.